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Unfallversicherungen

Ein Unfall kann immer und überall passieren und die Folgen daraus können Sie zudem sehr stark finanziell einschränken. So ist es z.B. denkbar, dass Sie Ihren bisherigen Job nicht mehr ausüben können, dass ein Umzug in eine andere Wohnung notwendig wird, oder dass gewisse Umbauten an Ihrem Kfz notwendig werden. All das kann viel Geld kosten.

Die gesetzlichen Sozialversicherungen helfen hier gar nicht oder nur bedingt.
Denn die Krankenkassen übernehmen nur die Kosten für die medizinische Behandlung und zahlen bis zur Feststellung der Invalidität ein zusätzliches Krankengeld bis zu einer Dauer von 18 Monaten. Selbständige und Freiberufler erhalten das Krankengeld nur dann, wenn es gegen Zahlung eines höheren Beitragssatzes extra vereinbart wurde.

Die Berufsgenossenschaft als gesetzliche Unfallversicherung hingegen zahlt nur bei einem arbeitsbedingten Unfall - also in lediglich 30% aller Fälle. Für Kinder besteht der gesetzliche Unfallschutz übrigens nur in der Schule oder im Kindergarten bzw. bei der Ausübung von Ferienjobs.

Die gesetzliche Rentenversicherung wiederum leistet nur, wenn Sie mindestens 60 Monate lang Beiträge abgeführt haben, davon 36 Monate ununterbrochen. Doch selbst wenn die Beitragszeiten erfüllt wurden, kann sich wohl kaum einer beruhigt zurücklehnen. Denn die Höhe der in Deutschland gezahlten Frührenten beträgt im Duchschnitt gerade mal 27% des vorherigen Bruttoeinkommens.

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Wenn Sie durch einen Unfall bleibende körperliche Schäden erleiden, dann spricht man von Invalidität. In dem Fall zahlt Ihnen die Unfallversicherung die vereinbarte Versicherungssumme ganz oder teilweise aus. Aber Invalidität muss nicht immer gleich Querschnittlähmung bedeuten .

Sehr viel häufiger z.B. ist die eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Kniegelenk nach einem Kreuzbandriss. Auch Schnittverletzungen oder der Meniskusriss vom Fußball ziehen oft eine eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Gliedmaßen nach sich.

In dem Fall spricht man von einer sogenannten Teil-Invalidität.
Wenn z.B. eine 20%-ige Teil-Invalidität vorliegt, dann erhalten Sie aus Ihrer Unfallversicherung auch eine entsprechende, 20%-ige Leistung. Diese wird sich noch erhöhen, wenn Ihre Unfallversicherung eine Gute Gliedertaxe beinhaltet

Hier können Sie Ihr kostenloses und unverbindliches Unfallversicherung-Angebot anfordern oder rufen Sie uns gleich an!

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Zuletzt gändert am 26.07.2007 by Admin

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